Grundsatzerklärung Menschenrechte

Unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Menschenrechte stehen allen Menschen zu. Sie sind unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar und liegen in der Würde des Menschen begründet. Damit gehen Menschenrechte uns alle an, auch uns als Unternehmensgruppe. Als Familienbetrieb mit langer Tradition übernehmen wir seit jeher unsere unternehmerische Verantwortung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht

Die KARL MAYER Gruppe handelt auf Basis von Vertrauen, Fairness und Zuverlässigkeit und bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte, dies verbrieft durch eine Grundsatzerklärung.

Grundsatzerklärung Menschenrechte:

Grundsatzerklärung Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte ist für die KARL MAYER Gruppe ein grundlegender Bestandteil dieser Verantwortung. Die vorliegende Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte nimmt unsere Leitlinien des Code of Conduct auf und ergänzt diese.

Ansprechnpartner

Sie haben weitere Fragen zur Grundsatzerklärung Menschenrechte bei der KARL MAYER Gruppe? Dann wenden Sie sich gerne unseren Ansprechpartner Frau Angela Weiland.

Angela  Weiland
Angela Weiland Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte
KARL MAYER Holding SE & Co. KG Deutschland
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